Großberger & Fuhrer Prüftechnik GbR.

Elektrotechnische Unterweisungen für Mitarbeiter im sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln. Vor Ort in Tübingen, Rottenburg und Umgebung.


Elektrotechnische Unterweisungen für Mitarbeiter


Großberger & Fuhrer Prüftechnik GbR führt elektrotechnische Unterweisungen für Mitarbeiter durch,
die im Arbeitsalltag mit elektrischen Anlagen, Geräten oder Betriebsmitteln umgehen.
Ziel ist es, Gefahren durch elektrischen Strom verständlich zu erklären und sicheres Verhalten im Betrieb zu fördern.

Die Unterweisung kann vor Ort im Betrieb oder in einem abgestimmten Format erfolgen. Inhalte und Umfang richten sich
nach Tätigkeit, Arbeitsumgebung und typischen elektrischen Gefährdungen im jeweiligen Unternehmen.
Zum Einsatzgebiet zählen unter anderem Rottenburg am Neckar, Tübingen, Nagold, Horb am Neckar, Böblingen und Herrenberg.

Die Unterweisung unterstützt Arbeitgeber dabei, Mitarbeiter regelmäßig zu sicherheitsrelevanten Themen zu informieren
und die Durchführung nachvollziehbar zu dokumentieren.

Unterweisungen

Elektrotechnische Unterweisungen: Pflicht, Inhalte und Ablauf

Arbeitgeber müssen Beschäftigte zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln geht es darum, typische Gefahren zu erkennen, richtig zu reagieren und den sicheren Umgang im Arbeitsalltag nachvollziehbar zu organisieren.

Was ist eine Unterweisung?

Eine Unterweisung vermittelt arbeitsplatzbezogene Regeln, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen. Sie soll helfen, Unfälle zu vermeiden und Beschäftigte für Situationen zu sensibilisieren, die im Alltag schnell übersehen werden.

Im elektrotechnischen Kontext geht es besonders um den sicheren Umgang mit elektrischen Geräten, Leitungen, Steckverbindungen, Maschinen, Anlagen und auffälligen oder beschädigten Betriebsmitteln.

Worauf stützt sich die Unterweisungspflicht?

Die Unterweisungspflicht ergibt sich unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz, der DGUV Vorschrift 1, der Betriebssicherheitsverordnung und je nach Tätigkeit weiteren Vorgaben. Die Unterweisung muss passend zur Tätigkeit, zu den Gefährdungen und zum Betrieb erfolgen.

  • Arbeitsschutzgesetz, insbesondere Unterweisung
  • DGUV Vorschrift 1, Grundsätze der Prävention
  • Betriebssicherheitsverordnung bei Arbeitsmitteln
  • betriebliche Gefährdungsbeurteilung und interne Regeln

Wie oft muss unterwiesen werden?

Unterweisungen müssen vor Aufnahme einer Tätigkeit und danach regelmäßig erfolgen. In der Praxis ist mindestens eine jährliche Wiederholung wichtig. Zusätzlich kann eine Unterweisung bei neuen Tätigkeiten, geänderten Arbeitsmitteln, Versetzungen, Unfällen oder erkannten unsicheren Situationen erforderlich sein.

1

Bedarf klären

Zielgruppe, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Standort und betriebliche Besonderheiten werden abgestimmt.

2

Unterweisen

Die Inhalte werden verständlich, praxisnah und passend zum betrieblichen Alltag vermittelt.

3

Dokumentieren

Teilnahme, Thema, Datum und Rahmen der Unterweisung werden nachvollziehbar festgehalten.

Elektrotechnische Unterweisung zum sicheren Umgang mit Strom
Unterweisungen sollen Gefahren verständlich machen und sich am Arbeitsalltag der Teilnehmenden orientieren.

Typische Inhalte der elektrotechnischen Unterweisung

Die konkreten Inhalte werden passend zur Zielgruppe und Tätigkeit ausgewählt. Typische Themen sind Gefahren durch elektrischen Strom, Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln, Sichtprüfung vor der Nutzung, Verhalten bei Mängeln und die Einordnung betrieblicher Regeln.

  • Gefahren durch elektrischen Strom
  • Umgang mit elektrischen Geräten und Betriebsmitteln
  • Erkennen von Beschädigungen, Mängeln und unsicheren Situationen
  • Verhalten bei Störungen oder Verdacht auf Mängel
  • Grundlagen zu DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3

Wer muss unterwiesen werden?

Unterwiesen werden müssen Beschäftigte, deren Tätigkeit mit relevanten Gefährdungen verbunden ist. Beim Thema elektrischer Strom betrifft das zum Beispiel Mitarbeitende im Büro, in Werkstatt, Produktion, Baustelle, Hausmeisterdienst, Feuerwehr oder anderen betrieblichen Bereichen.

Was bieten wir an?

Wir unterweisen Mitarbeitende zum sicheren Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und zu typischen Gefahren durch elektrischen Strom. Die Unterweisung kann direkt vor Ort oder nach Absprache online erfolgen.

Die Dauer beträgt in der Regel etwa eine Stunde. Wenn gewünscht, kann eine Teilnahmebestätigung für die Unterweisung erstellt werden.

Wichtig: Die Unterweisung ersetzt nicht die betriebliche Gefährdungsbeurteilung. Sie unterstützt Arbeitgeber dabei, relevante Gefahren, Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen verständlich an Beschäftigte zu vermitteln.

Anfrage

Angebot für eine elektrotechnische Unterweisung anfordern

Wenn Sie eine Unterweisung zum sicheren Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln planen, klären wir Zielgruppe, Umfang, Ort und passende Schwerpunkte für ein Angebot.

Für eine zielgerichtete Einschätzung sind folgende Angaben hilfreich:

  • Zielgruppe, zum Beispiel Mitarbeitende, Gerätewarte, Führungskräfte oder einzelne Teams
  • Anzahl der Teilnehmenden
  • Ort der Unterweisung, zum Beispiel Standort, Besprechungsraum oder online nach Absprache
  • gewünschter Zeitraum oder Terminfenster
  • Schwerpunkte, Branche oder besondere Rahmenbedingungen
Angebot per E-Mail anfragen

Sie erhalten eine Rückmeldung zum passenden Vorgehen und zu den benötigten Angaben.

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