Informationen für Arbeitgeber zur Elektroprüfung
Ihre Verantwortung nach DGUV V3
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den sicheren Zustand aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sicherzustellen. Grundlage hierfür sind:
Wiederkehrende Prüfungen – das müssen Sie wissen
So läuft die Organisation ab
Wer darf prüfen?
Nur eine „befähigte Person“ im Sinne der TRBS 1203 darf Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen. Unsere Prüftechniker erfüllen diese Anforderungen vollständig.
Ihre Vorteile mit uns
Erinnerung an Wiederholungsprüfungen – Fristenservice
Ergänze den Hinweis, dass ihr als Fachbetrieb auf Wunsch einen Fristen- und Erinnerungsservice anbietet:
„Damit keine Prüffrist verpasst wird, erinnern wir Sie rechtzeitig an anstehende Wiederholungsprüfungen – auf Wunsch per E-Mail oder Post.“
Haftung & Versicherung – Klartext für Unternehmer
Ein kurzer Infoblock kann Wirkung zeigen:
„Bei einem Unfall durch ein nicht geprüftes elektrisches Betriebsmittel haftet in der Regel der Arbeitgeber persönlich – auch zivil- oder strafrechtlich. Prüfprotokolle und Mängelbehebung sind Ihre wichtigste Absicherung.“
Verlinkung zur DGUV / IHK / Normenstellen
Vertrauensfördernd: Verweise unten auf der Seite auf:
DGUV (www.dguv.de)
VDE (www.vde.com)